Aktuelle Regeln für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte)

Das wichtigste in Kürze

Ab 2024 gelten neue Regeln für Balkonkraftwerke in Deutschland. Betreiber dürfen Anlagen mit einer Leistung von bis zu 800 Watt (AC) am Wechselrichter installieren. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich, aber die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur ist innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme vorgeschrieben. Diese Erleichterung reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich und macht es einfacher, eigenen Solarstrom zu erzeugen.


Rechtliche Einstufung und Leistungsvorgaben

Nach den neuen Regelungen im Rahmen des "Solarpaket I" der Bundesregierung gelten Balkonkraftwerke als EEG-Anlagen (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Die maximal zulässige Leistung beträgt 800 Watt (AC) am Wechselrichter, während die angeschlossenen Solarmodule bis zu 2.000 Watt erreichen dürfen.

Vor April 2024 war die Leistung auf 600 Watt begrenzt. Diese Zahl ist häufig noch im Umlauf, sie ist jedoch nicht mehr aktuell!

 

Wieso Solarmodule bis 2000 Watt wenn der Wechselrichter auf 800W begrenzt ist fragst du dich?

Durch den Einsatz von Solarmodulen mit höherer Leistung (z.B. 2.000 Watt) stellt man sicher, dass auch bei suboptimalen Bedingungen (Bewölkung, Schatten, niedriger Sonnenstand) der Wechselrichter häufig die maximalen 800 Watt einspeist. Diese sogenannte Überdimensionierung sorgt dafür, dass die Anlage oft ihre maximale Leistung erreicht, selbst wenn die Module nicht unter idealen Bedingungen arbeiten. Wenn die Module ebenfalls nur 800Watt liefern können, hätte man quasi nie die ganzen 800 Watt des Wechselrichters zur Verfügung, da die Module diese Leistung nur bei perfekten Bedingungen liefern können. 

 


Technische Normen und Ausblick auf weitere Regeln

Für den Betrieb von Balkonkraftwerken gelten weiterhin wichtige elektrotechnische Normen. Insbesondere die Installationsnorm DIN VDE 0100-551-1 regelt die Anforderungen für den sicheren Anschluss solcher Anlagen. Bisher erlaubte die VDE-Anwendungsregel AR-N 4105, dass Anlagen mit einer Leistung von bis zu 600 Watt ohne Elektrofachkraft angeschlossen werden durften. Durch die neue Gesetzgebung ist jedoch die Anmeldung beim Netzbetreiber weggefallen, was zu einer Anpassung der Normen führt. Der Verband VDE hat jedoch bereits bekanntgegeben, dass nun eine Einspeiseleistung von bis zu 800 VA (Scheinleistung) zulässig ist.

Eine vollständige Produktnorm für Steckersolargeräte, die vor allem auf die Anforderungen für Hersteller abzielt, ist für Ende 2024 geplant. Diese Norm soll weitere Klarheit schaffen und sicherstellen, dass Balkonkraftwerke den technischen Anforderungen entsprechen und sicher betrieben werden können.